Mietminderung bei Ungeziefer & Schädlinge
Eine einzelne Spinne ist Natur, ein Kakerlakenbefall ist ein Mangel. Sobald sich Schädlinge in der Wohnung festgesetzt haben, muss der Vermieter handeln und auch den Kammerjäger bezahlen. Anders sieht es nur aus, wenn Sie den Befall selbst verursacht haben.
7 Mangelarten · Quoten von 2 % bis 80 %
Alle Mängel dieser Kategorie im Überblick
Ratten in der Wohnung
20–80 %Ratten dringen in die Wohnräume ein oder Räume sind wegen der Bekämpfungsmaßnahmen gesperrt.
Frist zur Beseitigung: ca. 3 TageBettwanzen
20–70 %Befall mit Bettwanzen in der Wohnung. Das Einschleppen über Gepäck oder gebrauchte Gegenstände gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch und trifft den Mieter nicht als Verschulden.
Frist zur Beseitigung: ca. 5 TageKakerlaken / Schaben
10–70 %Befall mit Kakerlaken oder Schaben in der Wohnung. Vereinzelte Tiere liegen am unteren Rand, täglich zweistellige Zahlen mit Tagaktivität am oberen.
Frist zur Beseitigung: ca. 5 TageMäusebefall
10–30 %Mäusebefall in der Wohnung, der wiederholte Einsätze eines Kammerjägers erforderlich macht.
Frist zur Beseitigung: ca. 10 TageSilberfische (starker Befall)
5–20 %Starker Silberfischbefall, oft Hinweis auf Feuchtigkeitsprobleme. Als Mangel gelten sie erst ab etwa 10–15 Tieren täglich; vereinzelte Tiere in Bad oder Küche begründen keine Minderung.
Frist zur Beseitigung: ca. 21 TageRatten in Keller, Hof oder Garten
2–20 %Ratten im Umfeld des Hauses, etwa an den Mülltonnen, im Hinterhof, Garten oder Keller, ohne dass sie in die Wohnung gelangen.
Frist zur Beseitigung: ca. 7 TageWespen-/Bienennest
5–20 %Wespen- oder Bienennest am Gebäude, das die Nutzung einschränkt. Der Vermieter trägt die Beseitigungskosten; Hornissen und Wildbienen sind nach § 44 BNatSchG geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt werden.
Frist zur Beseitigung: ca. 7 TageRechtliche Einordnung
Es kommt auf das Ausmaß an. Eine Maus, die sich einmal in den Keller verirrt, reicht für eine Minderung nicht aus. Bei einem nachgewiesenen Befall haben Sie dafür gleich zwei Ansprüche nebeneinander: die Minderung und die Beseitigung nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Voraussetzung für jede Minderung ist eine Mängelanzeige nach § 536c BGB, denn erst ab Kenntnis des Vermieters lässt sich der Anspruch durchsetzen. Zum Ratgeber: Mängelanzeige schreiben
Häufige Fragen zu Ungeziefer & Schädlinge
Wie viel Mietminderung ist bei Ungeziefer & Schädlinge möglich?
Die Orientierungswerte in dieser Kategorie reichen von 2 bis 80 Prozent der Bruttowarmmiete. Die höchste Quote entfällt auf „Ratten in der Wohnung“ mit bis zu 80 Prozent. Maßgeblich sind stets Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall.
Welche Mängel gehören zu Ungeziefer & Schädlinge?
Diese Kategorie umfasst 7 Mangelarten: Kakerlaken / Schaben, Ratten in der Wohnung, Ratten in Keller, Hof oder Garten, Mäusebefall, Bettwanzen, Silberfische (starker Befall), Wespen-/Bienennest.
Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?
Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter an (§ 536c BGB) und setzen Sie eine konkret datierte Frist zur Beseitigung. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung praktisch durchsetzbar. Zahlen Sie im Zweifel zunächst unter Vorbehalt weiter.
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