Mietminderung bei Lärm & Ruhestörung
Lärm beschädigt keine Wand und hinterlässt keine Flecken, trotzdem kann er eine Wohnung unbrauchbar machen. Juristen sprechen von einem Umweltmangel. Ob Sie mindern dürfen, hängt davon ab, ob die Belastung über das hinausgeht, was an Ihrem Wohnort üblich und sozial hinzunehmen ist.
5 Mangelarten · Quoten von 5 % bis 40 %
Alle Mängel dieser Kategorie im Überblick
Baulärm im Haus / Nachbarhaus
10–40 %Erheblicher Baulärm durch Bauarbeiten im oder am Haus.
Frist zur Beseitigung: ca. 14 TageLärm durch Gastronomie im Haus
10–30 %Lärm durch Kneipe, Restaurant oder Diskothek im Gebäude.
Frist zur Beseitigung: ca. 14 TageDauerhafter Nachbarlärm
10–20 %Regelmäßige, ruhestörende Geräusche von Nachbarn über das Normalmaß hinaus.
Frist zur Beseitigung: ca. 14 TageErhöhter Straßenlärm (z.B. Baustelle)
5–15 %Straßenlärm über das übliche Maß hinaus, z.B. durch Baustelle.
Frist zur Beseitigung: ca. 14 TageLärm durch Aufzug
5–10 %Ständiges Rattern, Summen oder Vibrationen durch den Aufzug.
Frist zur Beseitigung: ca. 21 TageRechtliche Einordnung
Wer in die Innenstadt zieht, kann den Straßenlärm, den es beim Einzug schon gab, später nicht als Mangel geltend machen. Auch spielende Kinder und normale Wohngeräusche gehören im Mehrfamilienhaus zum Alltag. Anders liegt der Fall, wenn sich die Lage nach dem Einzug deutlich verschlechtert, etwa weil vor dem Haus eine Baustelle aufmacht oder unter Ihnen ein Lokal einzieht. Dann brauchen Sie vor allem eines: ein lückenloses Lärmprotokoll. Ohne das gehen Lärmklagen vor Gericht regelmäßig verloren.
Voraussetzung für jede Minderung ist eine Mängelanzeige nach § 536c BGB, denn erst ab Kenntnis des Vermieters lässt sich der Anspruch durchsetzen. Wie Sie diese Anzeige formulieren und nachweisbar zustellen, lesen Sie im Ratgeber zur Mängelanzeige.
Häufige Fragen zu Lärm & Ruhestörung
Wie viel Mietminderung ist bei Mängeln der Kategorie Lärm & Ruhestörung möglich?
Die anerkannten Minderungsquoten in dieser Kategorie reichen von 5 bis 40 Prozent der Bruttowarmmiete. Die höchste Quote entfällt auf „Baulärm im Haus / Nachbarhaus“ mit bis zu 40 Prozent. Maßgeblich sind stets Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall.
Welche Mängel gehören zur Kategorie Lärm & Ruhestörung?
Diese Kategorie umfasst 5 Mangelarten: Baulärm im Haus / Nachbarhaus, Erhöhter Straßenlärm (z.B. Baustelle), Dauerhafter Nachbarlärm, Lärm durch Gastronomie im Haus, Lärm durch Aufzug.
Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?
Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter an (§ 536c BGB) und setzen Sie eine konkret datierte Frist zur Beseitigung. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung praktisch durchsetzbar. Zahlen Sie im Zweifel zunächst unter Vorbehalt weiter, um einen Zahlungsrückstand zu vermeiden.
Weitere Mangelkategorien
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