Mietminderung bei Elektrik & Technik

Am Strom hängt in der Wohnung fast alles, vom Licht über den Kühlschrank bis zur Heizungssteuerung. Fällt er komplett aus, kann die Miete bis auf null sinken. Eine einzelne tote Steckdose bleibt dagegen meist unter der Bagatellgrenze.

4 Mangelarten · Quoten von 5 % bis 100 %

Alle Mängel dieser Kategorie im Überblick

Rechtliche Einordnung

Bei Internet, Kabelfernsehen oder Gegensprechanlage hängt alles davon ab, ob der Anschluss vertraglich zur Mietsache gehört. Und wie so oft im Mietrecht zählt Sicherheit mehr als Komfort: Ein wochenlang dunkles Treppenhaus wiegt schwerer als ein gestörter Fernsehempfang.

Voraussetzung für jede Minderung ist eine Mängelanzeige nach § 536c BGB, denn erst ab Kenntnis des Vermieters lässt sich der Anspruch durchsetzen. Wie Sie diese Anzeige formulieren und nachweisbar zustellen, lesen Sie im Ratgeber zur Mängelanzeige.

Häufige Fragen zu Elektrik & Technik

Wie viel Mietminderung ist bei Mängeln der Kategorie Elektrik & Technik möglich?

Die anerkannten Minderungsquoten in dieser Kategorie reichen von 5 bis 100 Prozent der Bruttowarmmiete. Die höchste Quote entfällt auf „Kompletter Stromausfall“ mit bis zu 100 Prozent. Maßgeblich sind stets Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall.

Welche Mängel gehören zur Kategorie Elektrik & Technik?

Diese Kategorie umfasst 4 Mangelarten: Kompletter Stromausfall, Treppenhausbeleuchtung defekt, Internetausfall (wenn zur Mietsache), Kabelanschluss / TV defekt.

Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?

Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter an (§ 536c BGB) und setzen Sie eine konkret datierte Frist zur Beseitigung. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung praktisch durchsetzbar. Zahlen Sie im Zweifel zunächst unter Vorbehalt weiter, um einen Zahlungsrückstand zu vermeiden.

Weitere Mangelkategorien

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