Wann liegt der Mangel „Internetausfall (wenn zur Mietsache)“ vor?
Internet, das als Teil der Mietsache vereinbart wurde, fällt aus. Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung negativ vom vertraglich geschuldeten abweicht und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch mehr als unerheblich gemindert ist.
Typische Anzeichen
- Anschluss in der Wohnung liefert kein Signal
- Störung liegt in der Hausverkabelung, nicht beim Endgerät
- Ausfall dauert über Tage oder tritt wiederholt auf
- Homeoffice ist dadurch nicht möglich
Wie viel Mietminderung ist bei Internetausfall (wenn zur Mietsache) möglich?
Bei internetausfall (wenn zur mietsache) bewegen sich die von Gerichten anerkannten Minderungsquoten zwischen 5 % und 10 % der Bruttowarmmiete. Als Ausgangswert wird häufig etwa 7 % angesetzt. Berechnungsgrundlage ist stets die Bruttowarmmiete, also Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkostenvorauszahlungen.
| Bruttowarmmiete | bei 5 % | bei 7 % | bei 10 % |
|---|---|---|---|
| 700 € | 35 € | 49 € | 70 € |
| 900 € | 45 € | 63 € | 90 € |
| 1200 € | 60 € | 84 € | 120 € |
| 1500 € | 75 € | 105 € | 150 € |
Beträge gerundet, pro Monat. Besteht der Mangel nicht den ganzen Monat, wird tagegenau abgerechnet: zur Berechnungsformel.
So dokumentieren Sie den Mangel richtig
Das Vorliegen des Mangels muss im Streitfall der Mieter beweisen. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb sofort an, nicht erst, wenn es Ärger gibt.
- 1Mietvertrag auf die Zugehörigkeit des Anschlusses prüfen und die Stelle markieren
- 2Störungsmeldungen und Antworten des Providers aufbewahren
- 3Ausfallzeiten mit Datum und Uhrzeit protokollieren
- 4Speedtests mit sichtbarem Datum als Screenshots sichern
In fünf Schritten zur Mietminderung
- 1Mangel dokumentieren: Fotos, Protokolle und Zeugen sichern, bevor sich der Zustand ändert.
- 2Mängelanzeige schreiben und dem Vermieter nachweisbar zustellen, mit einer Frist von etwa 14 Tagen zur Beseitigung.
- 3Miete zunächst unter Vorbehalt zahlen, um einen Zahlungsrückstand und damit das Kündigungsrisiko zu vermeiden.
- 4Minderungsquote bestimmen. Bei diesem Mangel sind etwa 7 % ein üblicher Ausgangswert; im Zweifel bleiben Sie besser darunter.
- 5Nach Beseitigung des Mangels den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern und die Minderung einstellen.
Rechtsgrundlage und wichtiger Hinweis
Bei Internet, Kabelfernsehen oder Gegensprechanlage hängt alles davon ab, ob der Anschluss vertraglich zur Mietsache gehört. Und wie so oft im Mietrecht zählt Sicherheit mehr als Komfort: Ein wochenlang dunkles Treppenhaus wiegt schwerer als ein gestörter Fernsehempfang.
Wichtig: Läuft der Anschluss über Ihren eigenen Provider-Vertrag, sind Sie hier trotzdem nicht rechtlos. Dann greift das Telekommunikationsgesetz, das bei Störungen eigene Entschädigungs- und Minderungsregeln kennt. Nur richtet sich der Anspruch eben gegen den Anbieter und nicht gegen den Vermieter.
Häufige Fragen zu Internetausfall (wenn zur Mietsache)
Wie viel Mietminderung ist bei „Internetausfall (wenn zur Mietsache)“ möglich?
Gerichte haben bei diesem Mangel Minderungsquoten zwischen 5 und 10 Prozent der Bruttowarmmiete anerkannt; ein häufig angesetzter Wert liegt bei etwa 7 Prozent. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfällen, keine festen Größen. Die konkrete Höhe hängt von Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung ab.
Ab wann kann ich wegen internetausfall (wenn zur mietsache) die Miete mindern?
Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, praktisch aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter von dem Mangel weiß. Maßgeblich ist deshalb der Zugang Ihrer Mängelanzeige. Setzen Sie darin eine Frist von etwa 14 Tagen zur Beseitigung.
Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?
Nein. Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie ihn angezeigt haben. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Klauseln im Wohnraummietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind nach § 536 Abs. 4 BGB unwirksam.
Wie weise ich den Mangel „Internetausfall (wenn zur Mietsache)“ nach?
Mietvertrag auf die Zugehörigkeit des Anschlusses prüfen und die Stelle markieren. Ergänzend gilt: störungsmeldungen und antworten des providers aufbewahren. Denken Sie daran, dass der Mieter das Vorliegen des Mangels beweisen muss. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb am ersten Tag an.
Zählt „Internetausfall (wenn zur Mietsache)“ zur Kategorie Elektrik & Technik?
Ja. Weitere Mängel dieser Kategorie mit ihren jeweiligen Minderungsquoten finden Sie in der Übersicht zu Elektrik & Technik sowie in unserer vollständigen Mietminderungstabelle.
Verwandte Mängel und ihre Minderungsquoten
- Kompletter Stromausfall50–100 %
- Treppenhausbeleuchtung defekt5–10 %
- Kabelanschluss / TV defekt5–10 %
- Heizungsausfall (komplett)70–100 %
- Trocknungsgeräte nach Wasserschaden30–100 %
- Toilette nicht benutzbar15–80 %
Alle Kategorien im Überblick: Elektrik & Technik · komplette Mietminderungstabelle
Die genannten Prozentwerte sind Orientierungswerte aus Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen. Jeder Einzelfall wird individuell bewertet; ein Anspruch in dieser Höhe lässt sich daraus nicht ableiten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 26. Juli 2026.