Schimmel, Lärm, kaputte Heizung? So viel Mietminderung steht Ihnen zu.

Mängelanzeige in 2 Minuten erstellen und kostenlos herunterladen. Auf Wunsch direkt per Brief oder Einschreiben verschicken.

Haben Sie einen gültigen Mietvertrag?

Eine Mietminderung setzt ein bestehendes Mietverhältnis voraus.

So funktioniert's

In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht auf Mietminderung

  1. SCHRITT 1

    Mangel auswählen

    Wählen Sie aus über 60 typischen Wohnungsmängeln den passenden aus, von Heizungsausfall bis Schimmel.

  2. SCHRITT 2

    Minderung berechnen

    Wir berechnen anhand aktueller Gerichtsurteile, wie viel Mietminderung Ihnen zusteht.

  3. SCHRITT 3

    Mängelanzeige erstellen

    Aus Ihren Angaben generieren wir eine rechtssichere Mängelanzeige nach § 536c BGB.

  4. SCHRITT 4

    Brief herunterladen

    Laden Sie die fertige Mängelanzeige als PDF oder Textdatei herunter, kostenlos und ohne Registrierung. Oder lassen Sie sie von uns per Brief oder Einwurf-Einschreiben an Ihren Vermieter senden.

Nicht nur prüfen, sondern erledigen

Direkt an den Vermieter senden

Wir drucken Ihre Mängelanzeige und geben sie zur Post. Sie brauchen weder Drucker noch Briefmarke.

Der kostenlose Download bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten.

  • Als Brief

    2,49 €

    Wir drucken Ihre Mängelanzeige und geben sie zur Post. Sie brauchen weder Drucker noch Briefmarke.

  • Als Einwurf-Einschreiben

    6,99 €

    Die Post erfasst den Einwurf in den Briefkasten. Sobald die Zustellung gemeldet ist, schicken wir Ihnen Sendungsnummer und Verfolgungslink per E-Mail. Es ist kein Übergabe-Einschreiben mit Unterschrift des Empfängers. Einen sicheren Zugangsnachweis kann kein Postprodukt erbringen.

  • Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Ihr Recht auf Mietminderung: die wichtigsten Fakten

Alles was Sie über Mietminderung in Deutschland wissen müssen

Gesetzliches Recht

Die Mietminderung ist in § 536 BGB gesetzlich verankert und tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt. Sie müssen keine Genehmigung beantragen. Die Miete ist kraft Gesetzes gemindert.

Nicht abdingbar

Bei Wohnraummiete kann das Minderungsrecht nicht durch den Mietvertrag ausgeschlossen werden (§ 536 Abs. 4 BGB). Klauseln, die das versuchen, sind unwirksam.

Mängelanzeige sichert Ihr Recht

Die Minderung entsteht kraft Gesetzes, auch ohne Anzeige. Durchsetzen und beweisen lässt sie sich aber nur mit ihr: Ohne unverzügliche Anzeige verlieren Sie das Recht insoweit, als der Vermieter gerade deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB).

Bruttowarmmiete als Basis

Die Mietminderung wird von der Bruttowarmmiete berechnet (Kaltmiete + Nebenkosten). Für die Wohnraummiete hat das der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.07.2005 entschieden (Az. VIII ZR 347/04).

Vorsicht bei der Höhe

Schon ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen kann die fristlose Kündigung auslösen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a BGB). Im Zweifel: Miete unter Vorbehalt voll zahlen und später zurückfordern.

Zeitnah handeln

Die Mängelanzeige muss unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Wer über ca. 6 Monate ohne Vorbehalt die volle Miete zahlt, riskiert die Verwirkung des Minderungsrechts.

Nach dem Absenden

Ihr Vermieter muss nicht sofort antworten. Eine gesetzliche Antwortfrist gibt es nicht. Was zählt, ist die Frist zur Beseitigung: in der Regel 14 Tage, bei dringenden Mängeln kürzer. Sie beginnt mit dem Zugang des Briefs. Passiert bis dahin nichts, ist Ihr Vermieter in Verzug.

Häufig gestellte Fragen

Alles über Mietminderung

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Mietminderung in Deutschland.

  • Eine Mietminderung bedeutet, dass Sie als Mieter weniger Miete zahlen dürfen, wenn Ihre Wohnung Mängel hat, die die Wohnqualität beeinträchtigen. Dieses Recht ergibt sich automatisch aus § 536 BGB. Sie müssen keine Genehmigung beantragen. Die Miete ist von Gesetzes wegen gemindert, solange der Mangel besteht.

  • Nein! Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes (automatisch) ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt. Sie brauchen weder eine Zustimmung noch eine Erklärung. Die Mängelanzeige ist keine Voraussetzung dafür, dass die Minderung entsteht, wohl aber dafür, dass Sie sie durchsetzen und beweisen können.

  • Die Mietminderung wird von der Bruttowarmmiete berechnet, also Kaltmiete plus alle Nebenkosten. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Mangels. Beispiel: Bei einer Bruttowarmmiete von 1.000 € und einer Minderungsquote von 20% zahlen Sie nur 800 €. Die Quote ergibt sich aus Gerichtsurteilen zu vergleichbaren Fällen.

  • Die Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an Ihren Vermieter, in der Sie den Mangel beschreiben und zur Beseitigung auffordern. § 536c Abs. 1 BGB verpflichtet Sie, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie das, verlieren Sie das Minderungsrecht nur insoweit, als der Vermieter gerade wegen der fehlenden Anzeige nicht abhelfen konnte. Kannte er den Mangel ohnehin, entfällt die Anzeigepflicht. Wir helfen Ihnen, die Anzeige rechtssicher zu erstellen.

  • Vorsicht, das Risiko beginnt früher als viele denken. Der Vermieter darf fristlos kündigen, wenn Sie an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug sind (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a BGB). Nicht unerheblich bedeutet nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB bereits: mehr als eine Monatsmiete. Erst über einen längeren Zeitraum gilt die Schwelle von zwei Monatsmieten. Unsere Empfehlung: Zahlen Sie zunächst unter Vorbehalt die volle Miete und fordern Sie den Differenzbetrag später zurück.

  • Nein. Bei Wohnraummietverhältnissen ist das Recht auf Mietminderung nicht abdingbar (§ 536 Abs. 4 BGB). Klauseln im Mietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind unwirksam.

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Die Minderungsquoten basieren auf Gerichtsurteilen und dienen lediglich als Orientierungswerte; jeder Einzelfall wird individuell beurteilt. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder Rechtsanwalt.