Wohnung hat Mängel? Weniger Miete zahlen ist Ihr Recht.

Prüfen Sie in 2 Minuten kostenlos, ob Sie Anspruch auf Mietminderung haben, und erstellen Sie direkt eine rechtssichere Mängelanzeige für Ihren Vermieter.

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  • Keine Registrierung nötig
  • Mängelanzeige kostenlos erstellen

Haben Sie Anspruch auf Mietminderung?

Beantworten Sie ein paar Fragen. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos.

Frage 1 von 5Schritt 1 von 4

Haben Sie einen gültigen Mietvertrag?

Eine Mietminderung setzt ein bestehendes Mietverhältnis voraus.

Mängelanzeige erstellen

Erstellen Sie eine rechtssichere Mängelanzeige für Ihren Vermieter. Nutzen Sie zunächst unsere Prüfung, um Ihren Anspruch und die Höhe der Mietminderung zu ermitteln. Diese Daten fließen automatisch in Ihren Brief ein.

  • Rechtssichere Vorlage nach § 536c BGB
  • Automatisch befüllt mit Ihren Angaben
  • Als PDF oder Textdatei herunterladen
  • Digitale Unterschrift möglich
  • Eingabe in Ihrer Muttersprache möglich
Anspruch prüfen: Brief wird automatisch erstellt

So funktioniert's

In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht auf Mietminderung

  1. SCHRITT 1

    Mangel auswählen

    Wählen Sie aus über 60 typischen Wohnungsmängeln den passenden aus, von Heizungsausfall bis Schimmel.

  2. SCHRITT 2

    Minderung berechnen

    Wir berechnen anhand aktueller Gerichtsurteile, wie viel Mietminderung Ihnen zusteht.

  3. SCHRITT 3

    Mängelanzeige erstellen

    Aus Ihren Angaben generieren wir eine rechtssichere Mängelanzeige nach § 536c BGB.

  4. SCHRITT 4

    Brief herunterladen

    Laden Sie die fertige Mängelanzeige als PDF oder Textdatei herunter, kostenlos und ohne Registrierung. Den Versand an Ihren Vermieter übernehmen Sie selbst.

Ihr Recht auf Mietminderung: die wichtigsten Fakten

Alles was Sie über Mietminderung in Deutschland wissen müssen

Gesetzliches Recht

Die Mietminderung ist in § 536 BGB gesetzlich verankert und tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt. Sie müssen keine Genehmigung beantragen. Die Miete ist kraft Gesetzes gemindert.

Nicht abdingbar

Bei Wohnraummiete kann das Minderungsrecht nicht durch den Mietvertrag ausgeschlossen werden (§ 536 Abs. 4 BGB). Klauseln, die das versuchen, sind unwirksam.

Mängelanzeige ist Pflicht

Bevor Sie die Miete mindern, müssen Sie den Mangel Ihrem Vermieter schriftlich anzeigen (§ 536c BGB). Ohne Mängelanzeige verlieren Sie Ihr Minderungsrecht und riskieren Schadensersatzansprüche.

Bruttowarmmiete als Basis

Die Mietminderung wird von der Bruttowarmmiete berechnet (Kaltmiete + Nebenkosten). Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06.04.2005 (Az: XII ZR 225/03) bestätigt.

Vorsicht bei der Höhe

Wer zu viel mindert und einen Rückstand von 2 Monatsmieten aufbaut, riskiert eine fristlose Kündigung. Im Zweifel: Miete unter Vorbehalt voll zahlen und später zurückfordern.

Zeitnah handeln

Die Mängelanzeige muss unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Wer über ca. 6 Monate ohne Vorbehalt die volle Miete zahlt, riskiert die Verwirkung des Minderungsrechts.

Häufig gestellte Fragen

Alles über Mietminderung

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Mietminderung in Deutschland.

  • Eine Mietminderung bedeutet, dass Sie als Mieter weniger Miete zahlen dürfen, wenn Ihre Wohnung Mängel hat, die die Wohnqualität beeinträchtigen. Dieses Recht ergibt sich automatisch aus § 536 BGB. Sie müssen keine Genehmigung beantragen. Die Miete ist von Gesetzes wegen gemindert, solange der Mangel besteht.

  • Nein! Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes (automatisch) ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie diesen dem Vermieter angezeigt haben. Sie brauchen keine Zustimmung. Allerdings müssen Sie den Mangel vorher dem Vermieter melden (Mängelanzeige).

  • Die Mietminderung wird von der Bruttowarmmiete berechnet, also Kaltmiete plus alle Nebenkosten. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Mangels. Beispiel: Bei einer Bruttowarmmiete von 1.000 € und einer Minderungsquote von 20% zahlen Sie nur 800 €. Die Quote ergibt sich aus Gerichtsurteilen zu vergleichbaren Fällen.

  • Die Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an Ihren Vermieter, in der Sie den Mangel beschreiben und zur Beseitigung auffordern. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 536c BGB). Ohne Mängelanzeige können Sie nicht mindern und riskieren sogar Schadensersatzansprüche. Wir helfen Ihnen, diese rechtssicher zu erstellen.

  • Vorsicht: Wenn Sie die Miete zu stark mindern und ein Rückstand von zwei Monatsmieten entsteht, kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Unsere Empfehlung: Zahlen Sie zunächst unter Vorbehalt die volle Miete und fordern Sie den Differenzbetrag später zurück. So sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Nein. Bei Wohnraummietverhältnissen ist das Recht auf Mietminderung nicht abdingbar (§ 536 Abs. 4 BGB). Klauseln im Mietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind unwirksam.

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Die Minderungsquoten basieren auf Gerichtsurteilen und dienen lediglich als Orientierungswerte; jeder Einzelfall wird individuell beurteilt. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder Rechtsanwalt.