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Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Mietminderung in Deutschland.
Eine Mietminderung bedeutet, dass Sie als Mieter weniger Miete zahlen dürfen, wenn Ihre Wohnung Mängel hat, die die Wohnqualität beeinträchtigen. Dieses Recht ergibt sich automatisch aus § 536 BGB. Sie müssen keine Genehmigung beantragen. Die Miete ist von Gesetzes wegen gemindert, solange der Mangel besteht.
Nein! Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes (automatisch) ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie diesen dem Vermieter angezeigt haben. Sie brauchen keine Zustimmung. Allerdings müssen Sie den Mangel vorher dem Vermieter melden (Mängelanzeige).
Die Mietminderung wird von der Bruttowarmmiete berechnet, also Kaltmiete plus alle Nebenkosten. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Mangels. Beispiel: Bei einer Bruttowarmmiete von 1.000 € und einer Minderungsquote von 20% zahlen Sie nur 800 €. Die Quote ergibt sich aus Gerichtsurteilen zu vergleichbaren Fällen.
Die Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an Ihren Vermieter, in der Sie den Mangel beschreiben und zur Beseitigung auffordern. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 536c BGB). Ohne Mängelanzeige können Sie nicht mindern und riskieren sogar Schadensersatzansprüche. Wir helfen Ihnen, diese rechtssicher zu erstellen.
Vorsicht: Wenn Sie die Miete zu stark mindern und ein Rückstand von zwei Monatsmieten entsteht, kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Unsere Empfehlung: Zahlen Sie zunächst unter Vorbehalt die volle Miete und fordern Sie den Differenzbetrag später zurück. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Nein. Bei Wohnraummietverhältnissen ist das Recht auf Mietminderung nicht abdingbar (§ 536 Abs. 4 BGB). Klauseln im Mietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind unwirksam.
Die Mietminderung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter den Mangel kennt, in der Regel also ab Zugang der Mängelanzeige. Für die Zeit davor können Sie in der Regel nicht mindern, es sei denn, Sie haben unter Vorbehalt gezahlt.
Nicht unbedingt. Wenn der Schimmel durch Ihr eigenes Verhalten verursacht wurde (falsches Lüften/Heizen), entfällt das Minderungsrecht. Allerdings liegt die Beweislast beim Vermieter: Er muss nachweisen, dass Sie den Schimmel verursacht haben. Oft liegt die Ursache aber an baulichen Mängeln.
Die Mietminderung gilt für den gesamten Zeitraum, in dem der Mangel besteht. Sobald der Mangel beseitigt ist, müssen Sie wieder die volle Miete zahlen. Es gibt keine zeitliche Obergrenze.
Wenn Sie die Miete 'unter Vorbehalt' zahlen, behalten Sie sich das Recht vor, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Vermerken Sie im Überweisungszweck: 'Zahlung unter Vorbehalt wegen Mangel [Beschreibung]'. So schützen Sie sich vor einer fristlosen Kündigung und können die Differenz später zurückfordern.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie den Mangel kennen und über ca. 6 Monate die volle Miete ohne Vorbehalt zahlen, kann das Minderungsrecht verwirkt sein. Handeln Sie daher zeitnah nach Entdeckung eines Mangels.
Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung) ist die Mietminderung für 3 Monate ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB). Danach dürfen Sie mindern. Dies gilt nur für energetische Maßnahmen, nicht für allgemeine Modernisierungen.
Rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Die Minderungsquoten basieren auf Gerichtsurteilen und dienen lediglich als Orientierungswerte; jeder Einzelfall wird individuell beurteilt. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder Rechtsanwalt.
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