Elektrik & Technik

Mietminderung bei Kompletter Stromausfall

Ohne Strom geht in einer Wohnung gar nichts mehr. Kein Licht, kein Kühlschrank, oft auch keine Heizung und kein warmes Wasser, weil deren Steuerung mit am Netz hängt. Dauert der Ausfall länger, kann die Miete auf null sinken.

Minimum
50 %
Typisch
80 %
Maximum
100 %

Wann liegt der Mangel „Kompletter Stromausfall“ vor?

Kein Strom in der gesamten Wohnung. Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung negativ vom vertraglich geschuldeten abweicht und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch mehr als unerheblich gemindert ist.

Typische Anzeichen

  • Kein Strom in der gesamten Wohnung
  • Sicherungen fliegen sofort wieder heraus
  • Ursache liegt in der Hausinstallation, nicht bei Ihrem Versorger
  • Lebensmittel verderben, Heizung und Warmwasser fallen mit aus

Wie viel Mietminderung ist bei Kompletter Stromausfall möglich?

Bei kompletter stromausfall bewegen sich die von Gerichten anerkannten Minderungsquoten zwischen 50 % und 100 % der Bruttowarmmiete. Als Ausgangswert wird häufig etwa 80 % angesetzt. Berechnungsgrundlage ist stets die Bruttowarmmiete, also Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkostenvorauszahlungen.

Beispielrechnung: Minderungsbetrag bei Kompletter Stromausfall nach Höhe der Bruttowarmmiete
Bruttowarmmietebei 50 %bei 80 %bei 100 %
700350560700
900450720900
12006009601200
150075012001500

Beträge gerundet, pro Monat. Besteht der Mangel nicht den ganzen Monat, wird tagegenau abgerechnet: zur Berechnungsformel.

So dokumentieren Sie den Mangel richtig

Das Vorliegen des Mangels muss im Streitfall der Mieter beweisen. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb sofort an, nicht erst, wenn es Ärger gibt.

  1. 1Sicherungskasten fotografieren, Zeitpunkt des Ausfalls festhalten
  2. 2Bestätigen lassen, dass kein Zahlungsrückstand beim Stromversorger besteht
  3. 3Verdorbene Lebensmittel fotografieren und Belege sammeln
  4. 4Kosten für Ausweichunterkunft dokumentieren

In fünf Schritten zur Mietminderung

  1. 1Mangel dokumentieren: Fotos, Protokolle und Zeugen sichern, bevor sich der Zustand ändert.
  2. 2Mängelanzeige schreiben und dem Vermieter nachweisbar zustellen, mit einer Frist von etwa 1 Tag zur Beseitigung.
  3. 3Miete zunächst unter Vorbehalt zahlen, um einen Zahlungsrückstand und damit das Kündigungsrisiko zu vermeiden.
  4. 4Minderungsquote bestimmen. Bei diesem Mangel sind etwa 80 % ein üblicher Ausgangswert; im Zweifel bleiben Sie besser darunter.
  5. 5Nach Beseitigung des Mangels den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern und die Minderung einstellen.

Rechtsgrundlage und wichtiger Hinweis

Bei Internet, Kabelfernsehen oder Gegensprechanlage hängt alles davon ab, ob der Anschluss vertraglich zur Mietsache gehört. Und wie so oft im Mietrecht zählt Sicherheit mehr als Komfort: Ein wochenlang dunkles Treppenhaus wiegt schwerer als ein gestörter Fernsehempfang.

Wichtig: Behandeln Sie das als das, was es ist: ein Notfall. Der Vermieter muss sofort einen Elektro-Notdienst schicken. Erreichen Sie niemanden oder passiert nichts, dürfen Sie den Notdienst nach § 536a Abs. 2 BGB selbst rufen und die Rechnung dem Vermieter vorlegen.

Häufige Fragen zu Kompletter Stromausfall

Wie viel Mietminderung ist bei „Kompletter Stromausfall“ möglich?

Gerichte haben bei diesem Mangel Minderungsquoten zwischen 50 und 100 Prozent der Bruttowarmmiete anerkannt; ein häufig angesetzter Wert liegt bei etwa 80 Prozent. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfällen, keine festen Größen. Die konkrete Höhe hängt von Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung ab.

Ab wann kann ich wegen kompletter stromausfall die Miete mindern?

Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, praktisch aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter von dem Mangel weiß. Maßgeblich ist deshalb der Zugang Ihrer Mängelanzeige. Setzen Sie darin eine Frist von etwa 1 Tag zur Beseitigung.

Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?

Nein. Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie ihn angezeigt haben. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Klauseln im Wohnraummietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind nach § 536 Abs. 4 BGB unwirksam.

Wie weise ich den Mangel „Kompletter Stromausfall“ nach?

Sicherungskasten fotografieren, Zeitpunkt des Ausfalls festhalten. Ergänzend gilt: bestätigen lassen, dass kein zahlungsrückstand beim stromversorger besteht. Denken Sie daran, dass der Mieter das Vorliegen des Mangels beweisen muss. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb am ersten Tag an.

Zählt „Kompletter Stromausfall“ zur Kategorie Elektrik & Technik?

Ja. Weitere Mängel dieser Kategorie mit ihren jeweiligen Minderungsquoten finden Sie in der Übersicht zu Elektrik & Technik sowie in unserer vollständigen Mietminderungstabelle.

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Die genannten Prozentwerte sind Orientierungswerte aus Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen. Jeder Einzelfall wird individuell bewertet; ein Anspruch in dieser Höhe lässt sich daraus nicht ableiten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 26. Juli 2026.