Mietminderung bei Fenster & Türen
Durch undichte Fenster entweicht Heizwärme, durch eine defekte Wohnungstür im Zweifel noch mehr. Dazu kommt: Kaputte Fenster ziehen oft weitere Mängel nach sich, vom Schimmel in der Laibung bis zur Wohnung, die einfach nicht mehr warm wird.
5 Mangelarten · Quoten von 1 % bis 25 %
Alle Mängel dieser Kategorie im Überblick
Undichte Fenster (Zugluft)
5–20 %Fenster sind undicht, es zieht in die Wohnung.
Frist zur Beseitigung: ca. 21 TageFenster lassen sich nicht öffnen
5–15 %Fenster können nicht geöffnet werden, Lüftung ist nicht möglich.
Frist zur Beseitigung: ca. 14 TageFenster lassen sich nicht schließen
5–15 %Fenster können nicht geschlossen werden: Sicherheitsrisiko und Wärmeverlust.
Frist zur Beseitigung: ca. 7 TageWohnungstür nicht abschließbar
5–25 %Wohnungstür kann nicht abgeschlossen werden: Sicherheitsmangel.
Frist zur Beseitigung: ca. 3 TageTürklingel / Gegensprechanlage defekt
1–3 %Klingel oder Gegensprechanlage funktioniert nicht.
Frist zur Beseitigung: ca. 21 TageRechtliche Einordnung
Fenster und Türen müssen sich normal benutzen lassen, das schuldet der Vermieter. Auf das Alter des Hauses kann er sich dabei nicht zurückziehen; auch ein Altbaufenster muss schließen. Geht es um die Sicherheit, etwa bei einer Wohnungstür ohne funktionierendes Schloss, fallen die Quoten deutlich höher aus als bei reinen Komfortproblemen.
Voraussetzung für jede Minderung ist eine Mängelanzeige nach § 536c BGB, denn erst ab Kenntnis des Vermieters lässt sich der Anspruch durchsetzen. Wie Sie diese Anzeige formulieren und nachweisbar zustellen, lesen Sie im Ratgeber zur Mängelanzeige.
Häufige Fragen zu Fenster & Türen
Wie viel Mietminderung ist bei Mängeln der Kategorie Fenster & Türen möglich?
Die anerkannten Minderungsquoten in dieser Kategorie reichen von 1 bis 25 Prozent der Bruttowarmmiete. Die höchste Quote entfällt auf „Wohnungstür nicht abschließbar“ mit bis zu 25 Prozent. Maßgeblich sind stets Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall.
Welche Mängel gehören zur Kategorie Fenster & Türen?
Diese Kategorie umfasst 5 Mangelarten: Undichte Fenster (Zugluft), Fenster lassen sich nicht öffnen, Fenster lassen sich nicht schließen, Wohnungstür nicht abschließbar, Türklingel / Gegensprechanlage defekt.
Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?
Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter an (§ 536c BGB) und setzen Sie eine konkret datierte Frist zur Beseitigung. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung praktisch durchsetzbar. Zahlen Sie im Zweifel zunächst unter Vorbehalt weiter, um einen Zahlungsrückstand zu vermeiden.
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