Mietminderung bei Aufzug

Wer eine Wohnung im fünften Stock mit Aufzug mietet, mietet den Aufzug mit. Steht er länger still, kommt es für die Höhe der Minderung vor allem darauf an, in welcher Etage Sie wohnen und wie gut Sie zu Fuß sind.

2 Mangelarten · Quoten von 5 % bis 50 %

Alle Mängel dieser Kategorie im Überblick

Rechtliche Einordnung

Die Faustregel der Gerichte: je höher die Wohnung, desto höher die Quote. Wer gehbehindert ist, hochbetagt oder mit kleinen Kindern unterwegs, kann noch einmal deutlich mehr ansetzen. Umgekehrt gilt aber auch: Einen Wartungsstopp von ein paar Stunden müssen Sie hinnehmen.

Voraussetzung für jede Minderung ist eine Mängelanzeige nach § 536c BGB, denn erst ab Kenntnis des Vermieters lässt sich der Anspruch durchsetzen. Wie Sie diese Anzeige formulieren und nachweisbar zustellen, lesen Sie im Ratgeber zur Mängelanzeige.

Häufige Fragen zu Aufzug

Wie viel Mietminderung ist bei Mängeln der Kategorie Aufzug möglich?

Die anerkannten Minderungsquoten in dieser Kategorie reichen von 5 bis 50 Prozent der Bruttowarmmiete. Die höchste Quote entfällt auf „Aufzug defekt (hohes Stockwerk)“ mit bis zu 50 Prozent. Maßgeblich sind stets Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall.

Welche Mängel gehören zur Kategorie Aufzug?

Diese Kategorie umfasst 2 Mangelarten: Aufzug defekt, Aufzug defekt (hohes Stockwerk).

Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?

Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter an (§ 536c BGB) und setzen Sie eine konkret datierte Frist zur Beseitigung. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung praktisch durchsetzbar. Zahlen Sie im Zweifel zunächst unter Vorbehalt weiter, um einen Zahlungsrückstand zu vermeiden.

Weitere Mangelkategorien

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