Mietminderung bei Aufzug
Wer eine Wohnung im fünften Stock mit Aufzug mietet, mietet den Aufzug mit. Steht er länger still, kommt es für die Höhe der Minderung vor allem darauf an, in welcher Etage Sie wohnen und wie gut Sie zu Fuß sind.
2 Mangelarten · Quoten von 3 % bis 25 %
Alle Mängel dieser Kategorie im Überblick
Aufzug defekt (hohes Stockwerk)
10–25 %Aufzug defekt bei Wohnung in hohem Stockwerk. Eine Gehbehinderung erhöht die Quote nur, wenn sie ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist.
Frist zur Beseitigung: ca. 7 TageAufzug defekt
3–20 %Vertraglich vereinbarter Aufzug funktioniert nicht. Die Quote hängt wesentlich vom Stockwerk und von der Ausfalldauer ab.
Frist zur Beseitigung: ca. 14 TageRechtliche Einordnung
Die Faustregel der Gerichte: je höher die Wohnung, desto höher die Quote. Wer gehbehindert ist, hochbetagt oder mit kleinen Kindern unterwegs, kann noch einmal deutlich mehr ansetzen. Umgekehrt gilt aber auch: Einen Wartungsstopp von ein paar Stunden müssen Sie hinnehmen.
Voraussetzung für jede Minderung ist eine Mängelanzeige nach § 536c BGB, denn erst ab Kenntnis des Vermieters lässt sich der Anspruch durchsetzen. Zum Ratgeber: Mängelanzeige schreiben
Häufige Fragen zu Aufzug
Wie viel Mietminderung ist bei Aufzug möglich?
Die Orientierungswerte in dieser Kategorie reichen von 3 bis 25 Prozent der Bruttowarmmiete. Die höchste Quote entfällt auf „Aufzug defekt (hohes Stockwerk)“ mit bis zu 25 Prozent. Maßgeblich sind stets Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall.
Welche Mängel gehören zu Aufzug?
Diese Kategorie umfasst 2 Mangelarten: Aufzug defekt, Aufzug defekt (hohes Stockwerk).
Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?
Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter an (§ 536c BGB) und setzen Sie eine konkret datierte Frist zur Beseitigung. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung praktisch durchsetzbar. Zahlen Sie im Zweifel zunächst unter Vorbehalt weiter.
Weitere Mangelkategorien
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