Mietminderung bei Wohnfläche & Raumqualität
Steht im Mietvertrag mehr Fläche, als die Wohnung tatsächlich hat, zahlen Sie Monat für Monat für Quadratmeter, die es gar nicht gibt. Immerhin: Kaum ein anderer Mangel lässt sich so exakt beziffern. Hier wird schlicht nachgemessen und umgerechnet.
3 Mangelarten · Quoten von 0 % bis 40 %
Alle Mängel dieser Kategorie im Überblick
Undichtes Dach / undichte Decke
10–30 %Wasser dringt durch Dach oder Decke ein. Schon das Risiko künftigen Wassereintritts bei Starkregen wird anerkannt; aktiv tropfendes Wasser liegt am oberen Rand.
Frist zur Beseitigung: ca. 7 TageWohnfläche kleiner als vereinbart
0–40 %Die tatsächliche Wohnfläche unterschreitet die vereinbarte Fläche. Ab mehr als 10 % Abweichung mindert sich die Miete genau um den Prozentsatz der Abweichung; bis einschließlich 10 % liegt kein Mangel vor.
Frist zur Beseitigung: ca. 30 TageSommerliche Überhitzung (Wärmeschutz-Mangel)
0–20 %Die Wohnung heizt sich im Sommer stark auf. Ein Mangel liegt nur vor, wenn das Gebäude beim sommerlichen Wärmeschutz nicht dem zur Bauzeit geltenden Stand der Technik entsprach. In Dachgeschoss- und Altbauwohnungen sind höhere Temperaturen hinzunehmen.
Frist zur Beseitigung: ca. 30 TageRechtliche Einordnung
Bei der Wohnfläche zieht der BGH die Grenze in ständiger Rechtsprechung bei zehn Prozent. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als zehn Prozent nach unten ab, liegt ein erheblicher Mangel vor, und die Miete mindert sich genau im Verhältnis der Abweichung; auf eine konkrete Nutzungseinschränkung kommt es dann nicht mehr an. Bleibt die Abweichung bei zehn Prozent oder darunter, gilt sie als unerhebliche Beeinträchtigung nach § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB, und eine Minderung scheidet aus. Nicht verwechseln: Für Mieterhöhungen hat der BGH die Zehn-Prozent-Regel 2015 aufgegeben, für die Minderung gilt sie unverändert fort.
Voraussetzung für jede Minderung ist eine Mängelanzeige nach § 536c BGB, denn erst ab Kenntnis des Vermieters lässt sich der Anspruch durchsetzen. Zum Ratgeber: Mängelanzeige schreiben
Häufige Fragen zu Wohnfläche & Raumqualität
Wie viel Mietminderung ist bei Wohnfläche & Raumqualität möglich?
Die Orientierungswerte in dieser Kategorie reichen von 0 bis 40 Prozent der Bruttowarmmiete. Die höchste Quote entfällt auf „Wohnfläche kleiner als vereinbart“ mit bis zu 40 Prozent. Maßgeblich sind stets Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall.
Welche Mängel gehören zu Wohnfläche & Raumqualität?
Diese Kategorie umfasst 3 Mangelarten: Wohnfläche kleiner als vereinbart, Sommerliche Überhitzung (Wärmeschutz-Mangel), Undichtes Dach / undichte Decke.
Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?
Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter an (§ 536c BGB) und setzen Sie eine konkret datierte Frist zur Beseitigung. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung praktisch durchsetzbar. Zahlen Sie im Zweifel zunächst unter Vorbehalt weiter.
Weitere Mangelkategorien
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