Mietminderung bei Küche & Geräte
Bei Küchengeräten entscheidet der Mietvertrag. Der Vermieter muss instand halten, was er mitvermietet hat, und nur das. Steht die Einbauküche im Vertrag oder im Übergabeprotokoll, ist ihr Defekt sein Problem. Haben Sie die Küche selbst eingebaut, gibt es keine Minderung.
4 Mangelarten · Quoten von 1 % bis 60 %
Alle Mängel dieser Kategorie im Überblick
Küche komplett nicht nutzbar
15–60 %Die gesamte Küche ist nicht benutzbar (z.B. nach Wasserschaden). Eine Minderung auf 100 % kommt nur bei Unbewohnbarkeit der gesamten Wohnung in Betracht.
Frist zur Beseitigung: ca. 7 TageHerd / Backofen defekt
2–5 %Herd oder Backofen funktioniert nicht. Nur ein Mangel, wenn das Gerät laut Mietvertrag mitvermietet ist; selbst eingebrachte Geräte begründen keine Minderung.
Frist zur Beseitigung: ca. 14 TageKühlschrank defekt
2–5 %Kühlschrank funktioniert nicht. Nur ein Mangel, wenn das Gerät laut Mietvertrag mitvermietet ist; selbst eingebrachte Geräte begründen keine Minderung.
Frist zur Beseitigung: ca. 7 TageSpülmaschine defekt
1–3 %Spülmaschine funktioniert nicht. Als Komfortgerät wiegt der Ausfall gering; häufig ist die Erheblichkeitsschwelle gar nicht überschritten. Voraussetzung ist zudem, dass das Gerät mitvermietet ist.
Frist zur Beseitigung: ca. 21 TageRechtliche Einordnung
Werfen Sie also zuerst einen Blick in Mietvertrag und Übergabeprotokoll. Für alles, was dort als Teil der Mietsache auftaucht, schuldet der Vermieter die Funktionsfähigkeit (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine Kleinreparaturklausel kann Sie zwar an Reparaturkosten beteiligen, Ihr Minderungsrecht nimmt sie Ihnen nicht.
Voraussetzung für jede Minderung ist eine Mängelanzeige nach § 536c BGB, denn erst ab Kenntnis des Vermieters lässt sich der Anspruch durchsetzen. Zum Ratgeber: Mängelanzeige schreiben
Häufige Fragen zu Küche & Geräte
Wie viel Mietminderung ist bei Küche & Geräte möglich?
Die Orientierungswerte in dieser Kategorie reichen von 1 bis 60 Prozent der Bruttowarmmiete. Die höchste Quote entfällt auf „Küche komplett nicht nutzbar“ mit bis zu 60 Prozent. Maßgeblich sind stets Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall.
Welche Mängel gehören zu Küche & Geräte?
Diese Kategorie umfasst 4 Mangelarten: Herd / Backofen defekt, Kühlschrank defekt, Spülmaschine defekt, Küche komplett nicht nutzbar.
Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?
Zeigen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter an (§ 536c BGB) und setzen Sie eine konkret datierte Frist zur Beseitigung. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung praktisch durchsetzbar. Zahlen Sie im Zweifel zunächst unter Vorbehalt weiter.
Weitere Mangelkategorien
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