Küche & Geräte

Mietminderung bei Herd / Backofen defekt

Beim defekten Herd lautet die erste Frage nicht „Was ist kaputt?“, sondern „Wem gehört er?“. Nur wenn der Vermieter ihn gestellt hat, können Sie mindern. Fallen einzelne Kochstellen aus, bleiben die Quoten im niedrigen einstelligen Bereich.

Minimum
2 %
Typisch
3 %
Maximum
5 %

Wann liegt der Mangel „Herd / Backofen defekt“ vor?

Vom Vermieter gestellter Herd oder Backofen funktioniert nicht. Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung negativ vom vertraglich geschuldeten abweicht und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch mehr als unerheblich gemindert ist.

Typische Anzeichen

  • Einzelne oder alle Kochstellen heizen nicht
  • Backofen erreicht die eingestellte Temperatur nicht
  • Sicherung fliegt beim Einschalten heraus
  • Warmes Essen kann nicht zubereitet werden

Wie viel Mietminderung ist bei Herd / Backofen defekt möglich?

Bei herd / backofen defekt bewegen sich die von Gerichten anerkannten Minderungsquoten zwischen 2 % und 5 % der Bruttowarmmiete. Als Ausgangswert wird häufig etwa 3 % angesetzt. Berechnungsgrundlage ist stets die Bruttowarmmiete, also Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkostenvorauszahlungen.

Beispielrechnung: Minderungsbetrag bei Herd / Backofen defekt nach Höhe der Bruttowarmmiete
Bruttowarmmietebei 2 %bei 3 %bei 5 %
700142135
900182745
1200243660
1500304575

Beträge gerundet, pro Monat. Besteht der Mangel nicht den ganzen Monat, wird tagegenau abgerechnet: zur Berechnungsformel.

So dokumentieren Sie den Mangel richtig

Das Vorliegen des Mangels muss im Streitfall der Mieter beweisen. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb sofort an, nicht erst, wenn es Ärger gibt.

  1. 1Im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll nachweisen, dass der Herd mitvermietet ist
  2. 2Defekt fotografieren oder filmen, etwa das kalte Kochfeld bei eingeschalteter Anzeige
  3. 3Backofentemperatur mit einem Ofenthermometer messen und dokumentieren
  4. 4Datum der Meldung festhalten

In fünf Schritten zur Mietminderung

  1. 1Mangel dokumentieren: Fotos, Protokolle und Zeugen sichern, bevor sich der Zustand ändert.
  2. 2Mängelanzeige schreiben und dem Vermieter nachweisbar zustellen, mit einer Frist von etwa 14 Tagen zur Beseitigung.
  3. 3Miete zunächst unter Vorbehalt zahlen, um einen Zahlungsrückstand und damit das Kündigungsrisiko zu vermeiden.
  4. 4Minderungsquote bestimmen. Bei diesem Mangel sind etwa 3 % ein üblicher Ausgangswert; im Zweifel bleiben Sie besser darunter.
  5. 5Nach Beseitigung des Mangels den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern und die Minderung einstellen.

Rechtsgrundlage und wichtiger Hinweis

Werfen Sie also zuerst einen Blick in Mietvertrag und Übergabeprotokoll. Für alles, was dort als Teil der Mietsache auftaucht, schuldet der Vermieter die Funktionsfähigkeit (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine Kleinreparaturklausel kann Sie zwar an Reparaturkosten beteiligen, Ihr Minderungsrecht nimmt sie Ihnen nicht.

Wichtig: Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich wegen der Kleinreparaturklausel. Ist sie wirksam vereinbart, müssen Sie sich womöglich an den Reparaturkosten beteiligen. Ihr Minderungsrecht bleibt davon aber unberührt, das sind zwei getrennte Dinge.

Häufige Fragen zu Herd / Backofen defekt

Wie viel Mietminderung ist bei „Herd / Backofen defekt“ möglich?

Gerichte haben bei diesem Mangel Minderungsquoten zwischen 2 und 5 Prozent der Bruttowarmmiete anerkannt; ein häufig angesetzter Wert liegt bei etwa 3 Prozent. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfällen, keine festen Größen. Die konkrete Höhe hängt von Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung ab.

Ab wann kann ich wegen herd / backofen defekt die Miete mindern?

Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, praktisch aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter von dem Mangel weiß. Maßgeblich ist deshalb der Zugang Ihrer Mängelanzeige. Setzen Sie darin eine Frist von etwa 14 Tagen zur Beseitigung.

Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?

Nein. Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie ihn angezeigt haben. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Klauseln im Wohnraummietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind nach § 536 Abs. 4 BGB unwirksam.

Wie weise ich den Mangel „Herd / Backofen defekt“ nach?

Im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll nachweisen, dass der Herd mitvermietet ist. Ergänzend gilt: defekt fotografieren oder filmen, etwa das kalte kochfeld bei eingeschalteter anzeige. Denken Sie daran, dass der Mieter das Vorliegen des Mangels beweisen muss. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb am ersten Tag an.

Zählt „Herd / Backofen defekt“ zur Kategorie Küche & Geräte?

Ja. Weitere Mängel dieser Kategorie mit ihren jeweiligen Minderungsquoten finden Sie in der Übersicht zu Küche & Geräte sowie in unserer vollständigen Mietminderungstabelle.

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Die genannten Prozentwerte sind Orientierungswerte aus Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen. Jeder Einzelfall wird individuell bewertet; ein Anspruch in dieser Höhe lässt sich daraus nicht ableiten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 26. Juli 2026.