Fenster & Türen

Mietminderung bei Wohnungstür nicht abschließbar

Wenn sich die Wohnungstür nicht mehr abschließen lässt, wohnt es sich ungut, und das zu Recht: Es ist ein Sicherheitsmangel. Wie hoch Gerichte ihn bewerten, schwankt stark. Es kommt darauf an, wie leicht Fremde ins Haus kommen und wie schnell die Tür zu überwinden wäre.

Minimum
5 %
Typisch
10 %
Maximum
25 %

Wann liegt der Mangel „Wohnungstür nicht abschließbar“ vor?

Wohnungstür kann nicht abgeschlossen werden: Sicherheitsmangel. Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung negativ vom vertraglich geschuldeten abweicht und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch mehr als unerheblich gemindert ist.

Typische Anzeichen

  • Schloss lässt sich nicht oder nur schwer schließen
  • Schlüssel dreht durch oder klemmt im Zylinder
  • Tür fällt nicht mehr richtig ins Schloss
  • Haustür steht dauerhaft offen oder der Türschließer ist defekt

Wie viel Mietminderung ist bei Wohnungstür nicht abschließbar möglich?

Bei wohnungstür nicht abschließbar bewegen sich die von Gerichten anerkannten Minderungsquoten zwischen 5 % und 25 % der Bruttowarmmiete. Als Ausgangswert wird häufig etwa 10 % angesetzt. Berechnungsgrundlage ist stets die Bruttowarmmiete, also Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkostenvorauszahlungen.

Beispielrechnung: Minderungsbetrag bei Wohnungstür nicht abschließbar nach Höhe der Bruttowarmmiete
Bruttowarmmietebei 5 %bei 10 %bei 25 %
7003570175
9004590225
120060120300
150075150375

Beträge gerundet, pro Monat. Besteht der Mangel nicht den ganzen Monat, wird tagegenau abgerechnet: zur Berechnungsformel.

So dokumentieren Sie den Mangel richtig

Das Vorliegen des Mangels muss im Streitfall der Mieter beweisen. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb sofort an, nicht erst, wenn es Ärger gibt.

  1. 1Defektes Schloss und die Tür fotografieren
  2. 2Video vom vergeblichen Abschließversuch aufnehmen
  3. 3Datum der ersten Meldung an Vermieter oder Hausverwaltung dokumentieren
  4. 4Vorfälle im Haus wie Einbrüche oder unbefugte Personen im Treppenhaus notieren

In fünf Schritten zur Mietminderung

  1. 1Mangel dokumentieren: Fotos, Protokolle und Zeugen sichern, bevor sich der Zustand ändert.
  2. 2Mängelanzeige schreiben und dem Vermieter nachweisbar zustellen, mit einer Frist von etwa 3 Tagen zur Beseitigung.
  3. 3Miete zunächst unter Vorbehalt zahlen, um einen Zahlungsrückstand und damit das Kündigungsrisiko zu vermeiden.
  4. 4Minderungsquote bestimmen. Bei diesem Mangel sind etwa 10 % ein üblicher Ausgangswert; im Zweifel bleiben Sie besser darunter.
  5. 5Nach Beseitigung des Mangels den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern und die Minderung einstellen.

Rechtsgrundlage und wichtiger Hinweis

Fenster und Türen müssen sich normal benutzen lassen, das schuldet der Vermieter. Auf das Alter des Hauses kann er sich dabei nicht zurückziehen; auch ein Altbaufenster muss schließen. Geht es um die Sicherheit, etwa bei einer Wohnungstür ohne funktionierendes Schloss, fallen die Quoten deutlich höher aus als bei reinen Komfortproblemen.

Wichtig: Melden Sie den Defekt noch am selben Tag, und zwar schriftlich. Sollte danach eingebrochen werden, kann der Vermieter für den Schaden haften. Das funktioniert aber nur, wenn Sie beweisen können, wann Ihre Meldung bei ihm angekommen ist.

Häufige Fragen zu Wohnungstür nicht abschließbar

Wie viel Mietminderung ist bei „Wohnungstür nicht abschließbar“ möglich?

Gerichte haben bei diesem Mangel Minderungsquoten zwischen 5 und 25 Prozent der Bruttowarmmiete anerkannt; ein häufig angesetzter Wert liegt bei etwa 10 Prozent. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfällen, keine festen Größen. Die konkrete Höhe hängt von Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung ab.

Ab wann kann ich wegen wohnungstür nicht abschließbar die Miete mindern?

Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, praktisch aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter von dem Mangel weiß. Maßgeblich ist deshalb der Zugang Ihrer Mängelanzeige. Setzen Sie darin eine Frist von etwa 3 Tagen zur Beseitigung.

Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?

Nein. Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie ihn angezeigt haben. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Klauseln im Wohnraummietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind nach § 536 Abs. 4 BGB unwirksam.

Wie weise ich den Mangel „Wohnungstür nicht abschließbar“ nach?

Defektes Schloss und die Tür fotografieren. Ergänzend gilt: video vom vergeblichen abschließversuch aufnehmen. Denken Sie daran, dass der Mieter das Vorliegen des Mangels beweisen muss. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb am ersten Tag an.

Zählt „Wohnungstür nicht abschließbar“ zur Kategorie Fenster & Türen?

Ja. Weitere Mängel dieser Kategorie mit ihren jeweiligen Minderungsquoten finden Sie in der Übersicht zu Fenster & Türen sowie in unserer vollständigen Mietminderungstabelle.

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Die genannten Prozentwerte sind Orientierungswerte aus Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen. Jeder Einzelfall wird individuell bewertet; ein Anspruch in dieser Höhe lässt sich daraus nicht ableiten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 26. Juli 2026.