Wann liegt der Mangel „Einzige Dusch-/Bademöglichkeit ausgefallen“ vor?
Die einzige Wasch- und Bademöglichkeit der Wohnung ist nicht nutzbar. Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung negativ vom vertraglich geschuldeten abweicht und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch mehr als unerheblich gemindert ist.
Typische Anzeichen
- Weder Dusche noch Badewanne sind nutzbar
- Kein warmes Wasser an der einzigen Waschstelle
- Bad wegen Sanierung oder Wasserschaden komplett gesperrt
- Ausweichen auf Fitnessstudio, Nachbarn oder Verwandte nötig
Wie viel Mietminderung ist bei Einzige Dusch-/Bademöglichkeit ausgefallen möglich?
Bei einzige dusch-/bademöglichkeit ausgefallen nennen veröffentlichte Mietminderungstabellen Quoten zwischen 15 % und 35 % der Bruttowarmmiete. Als Ausgangswert wird häufig etwa 25 % angesetzt. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfallentscheidungen; kein Gericht ist daran gebunden. Berechnungsgrundlage ist stets die Bruttowarmmiete, also Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkostenvorauszahlungen.
| Bruttowarmmiete | bei 15 % | bei 25 % | bei 35 % |
|---|---|---|---|
| 700 € | 105 € | 175 € | 245 € |
| 900 € | 135 € | 225 € | 315 € |
| 1200 € | 180 € | 300 € | 420 € |
| 1500 € | 225 € | 375 € | 525 € |
Beträge gerundet, pro Monat. Besteht der Mangel nicht den ganzen Monat, wird tagegenau abgerechnet: zur Berechnungsformel.
So dokumentieren Sie den Mangel richtig
Das Vorliegen des Mangels muss im Streitfall der Mieter beweisen. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb sofort an, nicht erst, wenn es Ärger gibt.
- 1Fotos des gesamten Bades, die zeigen, dass keine Alternative existiert
- 2Grundriss beilegen, aus dem hervorgeht, dass es nur ein Bad gibt
- 3Belege für Ausweichlösungen sammeln, etwa Tageskarten oder Fahrtkosten
- 4Beginn der Sperrung und jede Zusage des Vermieters mit Datum festhalten
In fünf Schritten zur Mietminderung
- 1Mangel dokumentieren: Fotos, Protokolle und Zeugen sichern, bevor sich der Zustand ändert.
- 2Mängelanzeige schreiben und dem Vermieter nachweisbar zustellen, mit einer Frist von etwa 3 Tagen zur Beseitigung.
- 3Miete zunächst unter Vorbehalt zahlen, um einen Zahlungsrückstand und damit das Kündigungsrisiko zu vermeiden.
- 4Minderungsquote bestimmen. Bei diesem Mangel sind etwa 25 % ein üblicher Ausgangswert; im Zweifel bleiben Sie besser darunter.
- 5Nach Beseitigung des Mangels den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern und die Minderung einstellen.
Rechtsgrundlage und wichtiger Hinweis
Die wichtigste Frage lautet meist: Gibt es einen zumutbaren Ersatz? Wer neben der defekten Dusche eine funktionierende Badewanne hat, kann deutlich weniger mindern als jemand, der gar nicht mehr duschen kann. Ein einzelner tropfender Wasserhahn gilt in aller Regel als unerheblicher Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB.
Wichtig: Schreiben Sie ausdrücklich in die Mängelanzeige, dass es in der Wohnung keine zweite Waschmöglichkeit gibt. Genau dieser Satz entscheidet über die Größenordnung der Quote. Kosten für zumutbare Ausweichlösungen können Sie zusätzlich nach § 536a BGB als Schaden geltend machen.
Häufige Fragen zu Einzige Dusch-/Bademöglichkeit ausgefallen
Wie viel Mietminderung ist bei „Einzige Dusch-/Bademöglichkeit ausgefallen“ möglich?
Veröffentlichte Mietminderungstabellen nennen für diesen Mangel Quoten zwischen 15 und 35 Prozent der Bruttowarmmiete; ein häufig angesetzter Wert liegt bei etwa 25 Prozent. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfallentscheidungen, keine festen Größen, und kein Gericht ist daran gebunden. Die konkrete Höhe hängt von Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung ab.
Ab wann kann ich wegen einzige dusch-/bademöglichkeit ausgefallen die Miete mindern?
Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, praktisch aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter von dem Mangel weiß. Maßgeblich ist deshalb der Zugang Ihrer Mängelanzeige. Setzen Sie darin eine Frist von etwa 3 Tagen zur Beseitigung.
Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?
Nein. Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie ihn angezeigt haben. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Klauseln im Wohnraummietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind nach § 536 Abs. 4 BGB unwirksam.
Wie weise ich den Mangel „Einzige Dusch-/Bademöglichkeit ausgefallen“ nach?
Fotos des gesamten Bades, die zeigen, dass keine Alternative existiert. Ergänzend gilt: grundriss beilegen, aus dem hervorgeht, dass es nur ein bad gibt. Denken Sie daran, dass der Mieter das Vorliegen des Mangels beweisen muss. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb am ersten Tag an.
Zählt „Einzige Dusch-/Bademöglichkeit ausgefallen“ zur Kategorie Bad & Sanitär?
Ja. Weitere Mängel dieser Kategorie mit ihren jeweiligen Minderungsquoten finden Sie in der Übersicht zu Bad & Sanitär sowie in unserer vollständigen Mietminderungstabelle.
Verwandte Mängel und ihre Minderungsquoten
- Einzige Toilette nicht benutzbar20–80 %
- Toilette defekt (zweite Toilette vorhanden)3–10 %
- Dusche defekt (Badewanne vorhanden)3–10 %
- Wasserdruck zu niedrig3–5 %
- Bad nicht belüftbar3–10 %
- Toilettenspülung defekt3–15 %
Alle Kategorien im Überblick: Bad & Sanitär · komplette Mietminderungstabelle
Die genannten Prozentwerte sind Orientierungswerte aus Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen. Jeder Einzelfall wird individuell bewertet; ein Anspruch in dieser Höhe lässt sich daraus nicht ableiten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 26. Juli 2026.