Bad & Sanitär

Mietminderung bei Dusche defekt (Badewanne vorhanden)

Ohne funktionierende Dusche wird schon der Start in den Tag zum Problem. Für die Höhe der Minderung stellt sich vor allem eine Frage: Gibt es eine zumutbare Alternative, etwa eine intakte Badewanne? Davon hängt ab, wie schwer der Mangel wiegt.

Minimum
3 %
Typisch
5 %
Maximum
10 %

Wann liegt der Mangel „Dusche defekt (Badewanne vorhanden)“ vor?

Die Dusche funktioniert nicht, eine andere Waschmöglichkeit wie eine Badewanne ist aber vorhanden. Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung negativ vom vertraglich geschuldeten abweicht und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch mehr als unerheblich gemindert ist.

Typische Anzeichen

  • Duscharmatur oder Brausekopf defekt, kein regulierbarer Wasserstrahl
  • Duschkabine undicht, Wasser läuft ins Bad
  • Abfluss verstopft, Wasser steht in der Duschtasse
  • Duschtasse gerissen oder Fliesen und Fugen defekt

Wie viel Mietminderung ist bei Dusche defekt (Badewanne vorhanden) möglich?

Bei dusche defekt (badewanne vorhanden) nennen veröffentlichte Mietminderungstabellen Quoten zwischen 3 % und 10 % der Bruttowarmmiete. Als Ausgangswert wird häufig etwa 5 % angesetzt. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfallentscheidungen; kein Gericht ist daran gebunden. Berechnungsgrundlage ist stets die Bruttowarmmiete, also Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkostenvorauszahlungen.

Beispielrechnung: Minderungsbetrag bei Dusche defekt (Badewanne vorhanden) nach Höhe der Bruttowarmmiete
Bruttowarmmietebei 3 %bei 5 %bei 10 %
700 €21 €35 €70 €
900 €27 €45 €90 €
1200 €36 €60 €120 €
1500 €45 €75 €150 €

Beträge gerundet, pro Monat. Besteht der Mangel nicht den ganzen Monat, wird tagegenau abgerechnet: zur Berechnungsformel.

So dokumentieren Sie den Mangel richtig

Das Vorliegen des Mangels muss im Streitfall der Mieter beweisen. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb sofort an, nicht erst, wenn es Ärger gibt.

  1. 1Defekt und austretendes Wasser fotografieren und filmen
  2. 2Wasserschäden am Boden oder an angrenzenden Wänden dokumentieren
  3. 3Angeben, ob eine funktionsfähige Badewanne als Alternative existiert
  4. 4Datum der Meldung festhalten

In fünf Schritten zur Mietminderung

  1. 1Mangel dokumentieren: Fotos, Protokolle und Zeugen sichern, bevor sich der Zustand ändert.
  2. 2Mängelanzeige schreiben und dem Vermieter nachweisbar zustellen, mit einer Frist von etwa 7 Tagen zur Beseitigung.
  3. 3Miete zunächst unter Vorbehalt zahlen, um einen Zahlungsrückstand und damit das Kündigungsrisiko zu vermeiden.
  4. 4Minderungsquote bestimmen. Bei diesem Mangel sind etwa 5 % ein üblicher Ausgangswert; im Zweifel bleiben Sie besser darunter.
  5. 5Nach Beseitigung des Mangels den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern und die Minderung einstellen.

Rechtsgrundlage und wichtiger Hinweis

Die wichtigste Frage lautet meist: Gibt es einen zumutbaren Ersatz? Wer neben der defekten Dusche eine funktionierende Badewanne hat, kann deutlich weniger mindern als jemand, der gar nicht mehr duschen kann. Ein einzelner tropfender Wasserhahn gilt in aller Regel als unerheblicher Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB.

Wichtig: Bei einer undichten Dusche läuft die Zeit gegen Sie: Das Wasser arbeitet sich in den Estrich und im Zweifel bis zum Nachbarn durch. Melden Sie den Schaden deshalb sofort und schriftlich. Wer zu lange wartet, verletzt seine Anzeigepflicht aus § 536c BGB und kann am Ende selbst auf Schadensersatz haften.

Häufige Fragen zu Dusche defekt (Badewanne vorhanden)

Wie viel Mietminderung ist bei „Dusche defekt (Badewanne vorhanden)“ möglich?

Veröffentlichte Mietminderungstabellen nennen für diesen Mangel Quoten zwischen 3 und 10 Prozent der Bruttowarmmiete; ein häufig angesetzter Wert liegt bei etwa 5 Prozent. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfallentscheidungen, keine festen Größen, und kein Gericht ist daran gebunden. Die konkrete Höhe hängt von Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung ab.

Ab wann kann ich wegen dusche defekt (badewanne vorhanden) die Miete mindern?

Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, praktisch aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter von dem Mangel weiß. Maßgeblich ist deshalb der Zugang Ihrer Mängelanzeige. Setzen Sie darin eine Frist von etwa 7 Tagen zur Beseitigung.

Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?

Nein. Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie ihn angezeigt haben. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Klauseln im Wohnraummietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind nach § 536 Abs. 4 BGB unwirksam.

Wie weise ich den Mangel „Dusche defekt (Badewanne vorhanden)“ nach?

Defekt und austretendes Wasser fotografieren und filmen. Ergänzend gilt: wasserschäden am boden oder an angrenzenden wänden dokumentieren. Denken Sie daran, dass der Mieter das Vorliegen des Mangels beweisen muss. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb am ersten Tag an.

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Ja. Weitere Mängel dieser Kategorie mit ihren jeweiligen Minderungsquoten finden Sie in der Übersicht zu Bad & Sanitär sowie in unserer vollständigen Mietminderungstabelle.

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Die genannten Prozentwerte sind Orientierungswerte aus Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen. Jeder Einzelfall wird individuell bewertet; ein Anspruch in dieser Höhe lässt sich daraus nicht ableiten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 26. Juli 2026.