Wann liegt der Mangel „Bad nicht belüftbar“ vor?
Bad hat kein funktionierendes Fenster und keinen Abzug. Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung negativ vom vertraglich geschuldeten abweicht und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch mehr als unerheblich gemindert ist.
Typische Anzeichen
- Abluftventilator läuft nicht oder saugt nicht spürbar
- Spiegel und Fliesen bleiben nach dem Duschen lange beschlagen
- Dauerhaft hohe Luftfeuchtigkeit im Bad
- Beginnende Schimmelbildung an Decke oder Fugen
Wie viel Mietminderung ist bei Bad nicht belüftbar möglich?
Bei bad nicht belüftbar bewegen sich die von Gerichten anerkannten Minderungsquoten zwischen 5 % und 10 % der Bruttowarmmiete. Als Ausgangswert wird häufig etwa 7 % angesetzt. Berechnungsgrundlage ist stets die Bruttowarmmiete, also Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkostenvorauszahlungen.
| Bruttowarmmiete | bei 5 % | bei 7 % | bei 10 % |
|---|---|---|---|
| 700 € | 35 € | 49 € | 70 € |
| 900 € | 45 € | 63 € | 90 € |
| 1200 € | 60 € | 84 € | 120 € |
| 1500 € | 75 € | 105 € | 150 € |
Beträge gerundet, pro Monat. Besteht der Mangel nicht den ganzen Monat, wird tagegenau abgerechnet: zur Berechnungsformel.
So dokumentieren Sie den Mangel richtig
Das Vorliegen des Mangels muss im Streitfall der Mieter beweisen. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb sofort an, nicht erst, wenn es Ärger gibt.
- 1Saugleistung mit einem Blatt Papier am Lüftungsgitter testen und filmen
- 2Luftfeuchtigkeit nach dem Duschen mit einem Hygrometer messen und protokollieren
- 3Beschlagene Flächen und beginnenden Schimmel fotografieren
- 4Angeben, ob das Bad ein Fenster hat
In fünf Schritten zur Mietminderung
- 1Mangel dokumentieren: Fotos, Protokolle und Zeugen sichern, bevor sich der Zustand ändert.
- 2Mängelanzeige schreiben und dem Vermieter nachweisbar zustellen, mit einer Frist von etwa 14 Tagen zur Beseitigung.
- 3Miete zunächst unter Vorbehalt zahlen, um einen Zahlungsrückstand und damit das Kündigungsrisiko zu vermeiden.
- 4Minderungsquote bestimmen. Bei diesem Mangel sind etwa 7 % ein üblicher Ausgangswert; im Zweifel bleiben Sie besser darunter.
- 5Nach Beseitigung des Mangels den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern und die Minderung einstellen.
Rechtsgrundlage und wichtiger Hinweis
Die wichtigste Frage lautet meist: Gibt es einen zumutbaren Ersatz? Wer neben der defekten Dusche eine funktionierende Badewanne hat, kann deutlich weniger mindern als jemand, der gar nicht mehr duschen kann. Ein einzelner tropfender Wasserhahn gilt in aller Regel als unerheblicher Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB.
Wichtig: Melden Sie den Defekt, solange das Bad noch schimmelfrei ist. Kommt der Schimmel später doch, liegt die Ursache dann bereits dokumentiert beim Vermieter, und niemand kann Ihnen falsches Lüften vorhalten.
Häufige Fragen zu Bad nicht belüftbar
Wie viel Mietminderung ist bei „Bad nicht belüftbar“ möglich?
Gerichte haben bei diesem Mangel Minderungsquoten zwischen 5 und 10 Prozent der Bruttowarmmiete anerkannt; ein häufig angesetzter Wert liegt bei etwa 7 Prozent. Das sind Orientierungswerte aus Einzelfällen, keine festen Größen. Die konkrete Höhe hängt von Dauer, Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung ab.
Ab wann kann ich wegen bad nicht belüftbar die Miete mindern?
Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, praktisch aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter von dem Mangel weiß. Maßgeblich ist deshalb der Zugang Ihrer Mängelanzeige. Setzen Sie darin eine Frist von etwa 14 Tagen zur Beseitigung.
Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?
Nein. Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und Sie ihn angezeigt haben. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Klauseln im Wohnraummietvertrag, die das Minderungsrecht ausschließen, sind nach § 536 Abs. 4 BGB unwirksam.
Wie weise ich den Mangel „Bad nicht belüftbar“ nach?
Saugleistung mit einem Blatt Papier am Lüftungsgitter testen und filmen. Ergänzend gilt: luftfeuchtigkeit nach dem duschen mit einem hygrometer messen und protokollieren. Denken Sie daran, dass der Mieter das Vorliegen des Mangels beweisen muss. Fangen Sie mit der Dokumentation deshalb am ersten Tag an.
Zählt „Bad nicht belüftbar“ zur Kategorie Bad & Sanitär?
Ja. Weitere Mängel dieser Kategorie mit ihren jeweiligen Minderungsquoten finden Sie in der Übersicht zu Bad & Sanitär sowie in unserer vollständigen Mietminderungstabelle.
Verwandte Mängel und ihre Minderungsquoten
- Toilette nicht benutzbar15–80 %
- Dusche defekt5–15 %
- Wasserdruck zu niedrig3–5 %
- Toilettenspülung defekt5–15 %
- Heizungsausfall (komplett)70–100 %
- Kompletter Stromausfall50–100 %
Alle Kategorien im Überblick: Bad & Sanitär · komplette Mietminderungstabelle
Die genannten Prozentwerte sind Orientierungswerte aus Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen. Jeder Einzelfall wird individuell bewertet; ein Anspruch in dieser Höhe lässt sich daraus nicht ableiten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 26. Juli 2026.